Chronik
Schon seit 1843 war auch in Freiberg der Gedanke aufgetaucht, einen Verein ins Leben zu rufen. An Gründen hierzu fehlte es keineswegs, hatte doch die Stadt durch frühere Kriegsdrangsale besonders gelitten, so dass sich das geschäftliche und gewerbliche Leben nur langsam entwickeln konnte.
Den Verdienst, den Anstoß zur Gründung des Freiberger Gewerbevereins gegeben zu haben, gebührt einem früheren Lehrer am Gymnasium, dem Mathematikus George Hofmann, der sich in selbstloser Weise bereit zeigte, zur Hebung des Gewerbestandes unentgeltlich Vorträge aus allen Gebieten des Wissens, besonders über mathematische und physikalische Gegenstände darzubieten.
Die erste Versammlung fand am 3. September 1844 statt und wir dürfen daher mit Recht diesen Zeitpunkt als Gründungstag des Gewerbevereins betrachten.Die Gründungsniederschrift enthält die Namen von 30 Personen, die den von einigen Herren bearbeiteten Satzungsentwurf annahmen und durch ihre Unterschrift beglaubigten.
Die Veranstaltungen des Vereins erfreuten sich bald des Beifalls weiterer Kreise, so dass man den Beschluss fasste, erwachsenen Mitgliedssöhnen den Beitritt zu den Versammlungen zu gestatten. Auch der Rat drückte in einem besonderen Schreiben des Bürgermeisters Bernhardi seine Freude über die Gründung des Vereins aus und versprach, dessen Bestrebungen in jeder Hinsicht zu fördern.
Schon frühzeitig trat man mit gleichartigen Vereinen in Verbindung und bekundete dies durch regen Besuch ihrer Stiftungsfeste und Austausch der Satzungen und anderer Vereinsschriften.Sein gemeinnütziges Wirken bekundete der Verein schon im ersten Jahre seines Bestehens durch geeignete Schritte zur Erzielung einer größeren Selbstständigkeit der evangelisch – lutherischen Kirchengemeinden und wegen Beibehaltung der Garnison, der Bergakademie und des Schullehrerseminars in der Stadt Freiberg, wobei man dem Rate wegen seiner dahingehenden Bestrebungen lebhaften Dank zollte.
Aber auch das innere Vereinsleben fand durch verschiedene Neueinrichtungen, die zum Nutzen der Mitglieder zum Teil noch heute bestehen, eine verständnisvolle Förderung.Eine lebhafte Auseinandersetzung mit dem Mittweidaer Handwerkerverein veranlasste dessen Forderung, alle Ämter der Gewerbevereine nur mit Gewerbetreibenden zu besetzen, da sich die Vereine sonst nicht lange halten könnten.Eine wesentliche Förderung seiner Zwecke erblickte der Gewerbeverein schon in der ersten Zeit seines Bestehens in der Veranstaltung von Gewerbeausstellungen und es unterliegt keinem Zweifel, dass eine mit Geschick und Sachkenntnis ins Werk gesetzte Ausstellung insbesondere für die damalige Zeit aus mancherlei Gründen ein hervorragendes Mittel zur Hebung des Gewerbes und der Industrie bedeutete.
Im Mai 1846 fasste der Verein den Beschluss eine Gesellenfortbildungsanstalt zu begründen. Sie trat im Oktober unter Beteiligung von 29 Gesellen ins Leben und verschiedene Mitglieder übernahmen die Erteilung des Unterrichts.Im Oktober 1854 gaben einzelne Mitglieder die erste Anregung zur Gründung einer Vorschussbank, in demselben Jahre wurde auch auf Veranlassung des Gewerbevereins der Allgemeine Krankenunterstützungsverein ins Leben gerufen.Man nahm auch vielfach Gelegenheit, Anregungen und Petitionen auswärtiger Vereine, die Hebung des Gewerbe und Verkehrswesens betreffend, tatkräftig zu unterstützen.Seit seinem Bestehen war der Gewerbeverein bemüht, neben der Förderung seiner eigenen Ziele gemeinnützige Unternehmungen ins Leben zu rufen, die dem Wohle der gesamten Bürgerschaft gewidmet waren. Schon längst war in dem Streifen der Gewerbetreibenden der Wunsch nach einem Spar und Vorschussverein laut geworden, der Gewerbeverein sah sich daher veranlasst, dieses Verlangen zu unterstützen und ernannte im Jahre 1858 einen Sonderausschuss zur Erledigung der nötigen Vorarbeiten. Bald konnte der Plan verwirklicht werden und so erwuchs aus seinem Schoße ein Unternehmen, dass später unter dem Namen „Vorschussbank“eine umfangreiche Tätigkeit entfaltete.
Vorstand
Die Mitglieder des Gewerbevereins Freiberg e.V. haben auf der Mitgliederversammlung am 28.02.2024 einen neuen Vorstand gewählt:
Clemens Kräher (Vorsitzender), Anke Krause (1. Stellvertreterin), Mike Brettschneider (2. Stellvertreter), Eberhard Vogel (Schatzmeister) v.l.n.r.
Es fehlt: Ulrike Jurk (Schriftführerin)

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Wenn Sie Mitglied im Gewerbeverein Freiberg e. V. werden möchten, wenden Sie sich sich bitte telefonisch an Frau Anke Krause unter der Nummer: 03731 23654. Oder besuchen Sie Frau Krause in Ihrem Geschäft Schreibwaren Steyer, Obermarkt 19 in Freiberg.
Unser Verein freut sich über jedes neue Mitglied, jede neue Idee und tatkräftige Unterstützung.
Mitglieder
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uniek wohnideen bietet das Besondere für ein individuelles Zuhause und Geschenkideen.
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Geschenkartikel für jung und alt runden das Sortiment ab. Auch hier finden Sie Dinge, die es im Umkreis nicht zu kaufen gibt.
Zusätzlich wird das Sortiment durch regionale Handwerker und Künstler bereichert. Es bleibt also spannend und jeder kann immer wieder neue Schätze entdecken.
Ich berate Sie gern. Außerdem können Sie Artikel, die Sie selbst transportieren können, auch zur Probe mit nach Hause nehmen. So fällt die Entscheidung leichter und Fehlkäufe werden vermieden.
Ich freue mich sehr, Sie in meinem kleinen Laden begrüßen zu dürfen. Schauen Sie sich einfach glücklich.
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Wir beraten Sie ehrlich, bieten Ihnen einen Service auch nach dem Kauf mit unserem Werkstatt- und Reparaturservice.
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VR-Bank Mittelsachsen
Genossenschaft heißt Gemeinschaft.
Als Genossenschaftsbank unterstützen wir regionale Wirtschaftskreisläufe, da wir einerseits Arbeitsplätze schaffen und andererseits selbst Teil des Mittelstandes sind. Weiterhin leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Konjunktur, weil wir Unternehmen wie auch Privatpersonen bei ihren finanziellen Zielen und Bedürfnissen unterstützen. Ganz zu schweigen von den eigenen Aufträgen an die ortsansässigen Unternehmen.
Kurzum: Über die wirtschaftlichen Bereiche hinaus fördern wir die Menschen in der Region Mittelsachsen. Auch in Zukunft haben wir uns das Ziel gesetzt, für Sie erfolgreich zu sein. Aus diesem Grund machen wir nicht nur die Ziele und Wünsche unserer Mitglieder und Kunden zu unseren, sondern engagieren uns ebenfalls vor Ort.
Satzung des
Gewerbevereins Freiberg e.V.
Satzung Stand 19. Juni 2013
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Gewerbeverein Freiberg ist eine Vereinigung selbständiger Unternehmer aus Handwerk, Handel, Dienstleistungsgewerbe und freien Berufen sowie von Vertretern von in diesen Bereichen tätigen Unternehmern.
2. Der Verein trägt den Namen „Gewerbeverein Freiberg e.V.“ und hat seinen Sitz in Freiberg. Er ist unter der Nummer VR 770 im Vereinsregister Freiberg eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und setzt sich zentral für die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Gewerbebetriebe in der Stadt Freiberg, insb. in der Freiberger Innenstadt, ein.
2. Zu den Aufgaben des Vereins gehören:
- die Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den in Freiberg tätigen Gewerbebetrieben;
- die Weiterbildung, Beratung und Information seiner Mitglieder,
- die Vertretung der berechtigten Interessen von Gewerbetreibenden untereinander und nach außen;
- die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für Gewerbebetriebe in Freiberg;
- die Initiierung und Unterstützung von Beiträgen und Maßnahmen zum Stadtmarketing und Citymanagement;
- die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, die wirtschaftliche Entwicklung in Freiberg zu fördern; sowie
- die Durchführung geselliger Veranstaltungen und die Förderung des Vereinslebens für seine Mitglieder.
3. Der Verein pflegt enge Verbindungen mit anderen berufsständischen Organisationen (IHK, Handwerkskammer, Innungen, Kreishandwerkerschaft und sonstigen Verbänden) sowie einen direkten Kontakt zu den Bürgermeistern und zur Stadtverwaltung.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die die Satzung anerkennen. Sie sollten vorzugsweise dem in §1 Satz 1 genannten Kreis angehören oder als Vertreter eines Gewerbebetriebes in Freiberg tätig sein.
2. Über Aufnahmen entscheidet der Vorstand. Über die Aufnahme neuer Mitglieder ist die Mitgliederversammlung zu informieren.
3. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung natürliche Personen, die sich besondere Verdienste im Sinne des Vereins erworben haben, zur Ernennung zum Ehrenmitglied vorschlagen.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bei natürlichen Personen) bzw. Auflösung des Unternehmens oder der Institution (bei juristischen Personen). Ein Auseinandersetzungsanspruch am Vereinsvermögen oder Einrichtungen des Vereins steht dem Ausscheidenden nicht zu.
5. Der Austritt erfolgt grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres; er ist mindestens drei Monate vorher schriftlich zu erklären.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Versammlungen sind insbesondere einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 Prozent der Mitglieder dies beantragt. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich bzw. auf elektronischem Weg per E-Mail. Die Tagesordnung ist Bestandteil der Einladung.
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren sowie die Personen, die die Verwendung der Finanzmittel zu prüfen haben (Revisoren). Sie beschließt außerdem über sonstige wichtige Angelegenheiten des Vereins insbesondere über
- Satzungsänderungen
- Arbeitsprogramme
- Finanzpläne
- Beitragsordnung
sowie über Angelegenheiten mit bedeutender Außenwirkung.
Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters nach Vorlage von Revisionsberichten.
3. Anträge für die Mitgliederversammlungen bzw. Erweiterungen der Tagesordnungspunkte sollen mindestens 3 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer eingereicht werden. Über Anträge auf Ergänzung oder Wegfall eines Tagesordnungspunktes der erst in der Mitgliederversammlung gestellt wird, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine einfache Mehr
-heit ausreichend.
4. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Allgemeinen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für die Wahl des Vorstandes ist die 2/3- Mehrheit der Anwesenden und für die Auflösung des Vereins die 2/3- Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich. In den letztgenannten beiden Fällen ist auch Briefwahl möglich.
5. Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichen ist.
Das Protokoll ist allen Vereinsmitglieder zur Kenntnis zu geben.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Die gewählten Vorstandmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und stimmen die Zuordnung der genannten Funkti-onen ab.
2. Der Vorsitzende kann mit Zustimmung der gewählten Vorstandsmitglieder bis zu vier weitere Personen zu Mitgliedern des erweiterten Vorstands berufen.
3. Die Aufgaben und Befugnisse der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt.
4. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen und diesen mit einfacher Vollmacht zur Ausübung bestimmter Geschäfte ermächtigen.
§ 7 Geschäftsführer
1. Sollte ein Geschäftsführer berufen sein, so führt dieser die ihm zugewiesenen Geschäfte nach den Beschlüssen des Vorstandes sowie nach den Anweisungen des Vorsitzenden aus. Er nimmt an den Sitzungen des Vorstandes und an der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teil.
2. Der Geschäftsführer hat insbesondere die Aufgabe, den gesamten Schriftverkehr zu be-sorgen, die Mitglieder zu beraten, die Tätigkeit der Vereinsorgane vorzubereiten und die Umsetzung von deren Beschlüssen zu organisieren. Der Geschäftsführer führt die Niederschriften über die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes.
3. Die Vergütung des Geschäftsführers genehmigt die Mitgliederversammlung. Sie bedarf eines schriftlichen Vertrages.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Zur Festlegung der Höhe der Beiträge so-wie deren Fälligkeit erlässt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.
2. Gerät ein Mitglied trotz Mahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug, gilt seine Mitgliedschaft als verwirkt. Über die Gewährung eines beantragten Zahlungsaufschubs entscheidet der Vorstand.
§ 9 Auflösung des Vereins
1. Bei beschlossener Auflösung des Vereins sind, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, der erste Vorsitzende und dessen Stellvertreter die gemeinsamen Liquidatoren.
2.Über die Verwendung des Vereinsvermögens beschließt die Mitgliederversammlung
§ 10 Schlussbestimmungen
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19.06.2013 beschlossen. Sie tritt ab 20.06.2013 in Kraft und ersetzt die Satzung in der Fassung vom 23.03.2004.
Freiberg, am 19.06.2013
Beitragsordnung des
Gewerbevereins Freiberg e.V.
Gültig ab 20. Juni 2013
Jedes Mitglied des Gewerbevereins Freiberg e.V. leistet für die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Vereinsarbeit einen monatlichen Beitrag in Höhe von 7,50 EUR. Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen den Beitrag befristet zu ermäßigen oder zu erlassen.
Dieser Beitrag wird den Mitgliedern jeweils zum Ende des ersten Quartals in einem Gesamtbetrag für das gesamte Jahr im Voraus durch den Schatzmeister in Rechnung gestellt bzw. per Lastschrift eingezogen (nach individueller Vereinbarung). Die Beitragsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Neu aufgenommene Mitglieder erhalten die Beitragsrechnung für die verbleibenden Monate des Jahres mit der Bestätigung ihrer Mitgliedschaft. Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
Die Verwendung der Beiträge wird durch Vorstandsbeschlüsse geregelt. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung für jedes Geschäftsjahr einen entsprechenden Haushaltsplan vor. Die satzungsgemäße Verwendung der Beiträge wird durch Kassenprüfungen kontrolliert. Diese werden entsprechend dokumentiert.
Die Mitgliederversammlung wird jährlich durch einen Kassenbericht über die Verwendung der Gelder und das Ergebnis der Kassenprüfung informiert.
Freiberg, den 19.06.2013